Leitfaden zur korrekten Angabe
von Quellen gemäß dem Urheberrecht
Da es in letzter Zeit einige Verwirrung betreffs der korrekten Angabe von Quellen gab,
hier nun ein Leitfaden zu dem Thema.
Wir bitten die User darum sich danach zu richten,
da ihr damit auch euch selber gegen etwaige Plagiatsvorwürfe absichert.
Grundsätzlich sind in Forenbeiträgen nur sogenannte „Kleinzitate“ mit
maximal 5 Zeilen bzw. 600 Zeichen des Originaltextes zulässig!
1. Was unterliegt dem Urheberrecht
Dem Urheberrecht unterliegen grundsätzlich alle literarischen, künstlerischen und
wissenschaftlichen Werke Dritter, solange sie nicht als gemeinfrei dh. plublic
domain gekenzeichnet sind.
Meist endet das Urheberrecht 70 Jahre nach Tod des Urhebers, bei anonymen
oder unter Pseudonym verfassten Werken, bei deinen der Autor nicht ermitttelt
wird gilt zum ermitteln des Stichtages das Datum der Veröffentlichung.
Hinzu kommt, dass das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe haben muß, dh. daß
es ein gewisses individuelles Maß an persönlicher Schöpfung beinhalten muß.
Aber das nur nebenbei.
Grundsätzlich wird hier bei uns alles was nicht aus eigener Feder stammt
und wörtlich übernommen wird als Zitat gekennzeichnet um Verwirrungen
zu vermeiden!
2. Wie zitiert man korrekt
Aus Büchern und wissenschaftlichen Werken
[Autor (Nach- und Vorname bzw. Herausgeber)]: ''Titel''. Verlag, Ort Jahr,
(gebenenfalls Auflage) ISBN.
Beisp.: Erdbeertante, Schrabnellda: Meine besten Erdbeerrezepte.
Marmeladenverlag, Erdbeerstadt, 2007 (667) ISBN xxx-x-xxxx-xxx-x
Aus Zeitschriften
Bei Zitaten deren Quellen aus Magazinen oder Zeitungen stammt und bei
denen der Autor nicht namentlich genannt wurde reicht als Quellenangabe die
Nennung der Fundstelle.
Aus [Name des Printmediums], gegebenenfalls Datum
Beisp.: Aus „Erdbeerzeitung“ Mai 2007
Von externen Internetseiten
Link [http://www.xxxxxx/xxxxx.html]
Beisp.: http://www.erdbeertörtchen.org/lib/erdbeerrezepte
Bilder, Fotos, auch als Avatare
Sind nur dann erlaubt, wenn es sich um eigene Werke handelt oder die
Veröffentlichung (auch unter Angabe des Urhebers) grundsätzlich
erlaubt ist.